Mit mehr als zehnjähriger Erfahrung berate ich Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden.

Ich vertrete Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gerichten und Behörden. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen das Aufsetzen und Prüfen von Liegenschafts- und Mietverträgen, Testamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Auch Auszüge aus dem Firmenbuch und Grundbuch können über meine Kanzlei bezogen werden.

Diskretion hat oberste Priorität. Ihre Angelegenheit wird streng vertraulich behandelt. Unter gewissen Voraussetzungen ist es auch möglich, dass in einem Gerichtsverfahren Ihre Adresse dem Gegner nicht bekanntgegeben werden muss.

Ich ersuche vor einem Beratungsgespräch um Terminvereinbarung per Telefon (0660/4237247) oder e-mail: office@kanzlei-schneeberger.at. Für in ihrer Mobilität eingeschränkte Mandantinnen und Mandanten biete ich nach vorheriger Vereinbarung auch Hausbesuche an.

Manche Anfragen lassen sich auch nur per e-mail beantworten, sodass ein persönlicher Termin in der Kanzlei nicht erforderlich ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihre Anfragen nur behandeln kann, wenn Sie neben der vollständigen Schilderung des Problems unter Anschluss der bezughabenden Unterlagen auch Ihren vollständigen Namen samt Adresse anführen. Dies bedingt auch, dass ich abgesehen von einem aufrechten Mandatsverhältnis keine telefonische Rechtsberatung erteile.

Alle Leistungen mit Ausnahme der Inanspruchnahme eines Beratungsgesprächs im Rahmen der Ersten Anwaltlichen Auskunft - die diesbezüglichen Termine entnehmen Sie bitte der Homepage der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich - sind kostenpflichtig. 


Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die ein Erstberatungsgespräch abdeckt, werde ich ein halbstündiges Beratungsgespräch ausschließlich über Ihre Rechtsschutzversicherung abrechnen, sofern Kostendeckung gegeben ist. Darüber hinausgehende oder nicht von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommene Leistungen werden in Rechnung gestellt. Bitte nehmen Sie Ihre Rechtsschutzpolizze zum Beratungsgespräch mit.

Erstberatungsgespräche biete ich um EUR 72,00 (inkl. 20 % USt) pro begonnener halben Stunde an. Ein Erstberatungsgespräch dient der Erörterung des Sachverhalts und einem ersten Ausloten der möglichen Handlungsoptionen. Auch eine erste Einschätzung der Kosten kann in vielen Fällen bereits erfolgen.

Im Rahmen der Aktion "Check Dein Recht" biete ich Beratungspakete zu den Bereichen 

  • Ehe- und Partnerschaft
  • Erbrecht und
  • Patientenverfügung

zu einer Pauschale von EUR 120,00 (inkl. 20 % USt) an.