Arbeitsrecht

Ich vertrete sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses, während des laufenden Arbeitsverhältnisses als auch im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Die häufigsten Streitfälle ergeben sich bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche auf Kündigungsentschädigung, Kündigungsanfechtung, unrichtige Abrechnung und falsche Kollektivvertragseinstufung durchzusetzen bzw. abzuwehren.

Da gerade im Arbeitsrecht für Anfechtungen, aber auch der Geltendmachung von Geldansprüchen kurze Fristen gelten, bei deren Verstreichen der Anspruch nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden kann, empfehle ich bei auftretenden Unstimmigkeiten die sofortige Kontaktaufnahme.

Selbstverständlich erstelle und prüfe ich auch arbeitsrechtliche Verträge.