Scheidungen und Aufteilungsverfahren

Ich berate Sie im Vorfeld der (beabsichtigten) Auflösung einer Ihrer Lebengemeinschaft, Ehe oder eingetragenen Partnerschaft und sich der daraus ergebenden Unterhaltsansprüche und -pflichten und vertrete Sie vor Gericht.

Wenn keine einvernehmliche Regelung über die Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse erzielt werden kann (was Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist), bringe ich fristgerecht innerhalb eines Jahres ab Rechtkraft der Scheidung/der Auflösung der Partnerschaft den entsprechenden Aufteilungsantrag ein.