Reiserecht und Flugverspätung

Gerade Flugverspätungen und -ausfälle nehmen immer mehr zu. Bei Flugreisen, die in der EU beginnen oder enden, sieht die EU Fluggastrechte-Verordnung je nach Dauer der Verspätung und Entfernung des Reiseziels pauschalierte Schadenersatzzahlungen vor.

Erfahrungsgemäß zahlen Fluglinien erst aufgrund eines anwaltlichem Anspruchsschreibens oder nach Einbringung einer Klage. Bislang haben noch alle von mir vertretenen Mandantinnen und Mandanten schlußendlich Entschädigungszahlungen erhalten.

Auch bei Verlust oder Verspätung von Fluggepäck haben Sie Anspruch auf Ersatzzahlungen. Melden Sie die abhanden gekommenen Gepäckstücke unverzüglich nach der Landung. Ansprüche, die durch die verspätete Herausgabe des Gepäckstücks entstanden sind, sind binnen 21 Tagen nach Erhalt schriftlich geltend zu machen. 

Insbesondere bei Pauschalreisen, bei denen einzelne Leistung hinter den vertraglich vereinbarten Leistungen zurückgeblieben sind, stehen für die nicht oder mangelhaft erbrachten Leistungen Ersatzzahlungen zu. Wichtig ist, die Mängel unverzüglich dem Reiseveranstalter oder -vermittler mitzuteilen und nach Möglichkeit ausführlich zu dokumentieren (Lichtbilder, Namen und Adresse von Zeugen).