Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen

Sowohl Vorsogevollmachten als auch Patientenverfügungen dienen dazu, Ihre Angelegenheiten vorab zu regeln, solange Sie dazu noch befähigt sind.

Sie regeln vorab, wer Sie vertreten kann und soll, wenn Ihre Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist und auf welche Bereiche sich die Vertretungshandlungen beziehen sollen. In der Patientenverfügung regeln Sie die von Ihnen abgelehnten Behandlungsmethoden. Die Patientenverfügung ist nur nach erfolgter ärztlicher Aufklärung, die bestätigt werden muss, verbindlich, andernfalls ist sie zumindest beachtlich.

Im Rahmen der Aktion "Check Dein Recht" biete ich das Beratungspaket im Bereich Patientenverfügung zu einer Pauschale von EUR 120,00 (inkl. 20 % USt) an.