Inkasso, Exekutionsrecht

Ich unterstütze Sie bei der außergerichtlichen Forderungsbetreibung. Wenn es unumgänglich ist, mache ich Ihre Forderung auch gerichtlich geltend und beantrage nach Vorliegen eines Exekutionstitels die entsprechenden Exekutionsmaßnahmen.

Wenn gegen Sie bereits ein Exekutionstitel vorliegt, nehmen Sie unverzüglich Kontakt auf. Insbesondere wenn Sie vom vorangegangenen Erkenntnisverfahren keine Kenntnis hatten, bestehen innerhalb der kurzen Frist von 14 Tagen ab Zustellung bzw. Hinterlegung der Exekutionsbewilligung Abwehrmöglichkeiten.