Erbrecht, Testament und Verlassenschaftsverfahren

Ich berate Sie dahingehend, welche Punkte bei der Regelung der Vermögensnachfolge von Todes wegen zu berücksichtigen sind und errichte selbstverständlich auch Ihr Testament, welches im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte registriert wird. Damit ist sichergestellt, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod auch berücksichtigt wird. Gerichtskommissäre sind nämlich verpflichtet, in dieses Register Einschau zu halten und das bei mir hinterlegte Testament anzufordern.

Sie können auch Ihr selbst verfasstes Testament oder sonstige letztwillige Verfügung bei mir hinterlegen und registieren lassen.

Erben vertrete ich im Verlassenschaftsverfahren und setze Erbteilungsübereinkommen auf.

Ich vertrete Ihre Interessen auch im gerichtlichen Verfahren über Erbrechts- und Pflichtteilsstreitigkeiten.

Im Rahmen der Aktion "Check Dein Recht" biete ich das Beratungspaket im Bereich Erbrecht zu einer Pauschale von EUR 120,00 (inkl. 20 % USt) an.