Opferschutz, Privatbeteiligung

Wenn Sie durch eine Straftat verletzt wurden oder in Ihrem Vermögen geschädigt wurden, vertrete ich Ihre Interessen im gegen die Schädigerin oder den Schädiger geführten Strafverfahren zur Erlangung einer Entschädigung.

Außer bei geklärter Sachlage und dem Vorliegen eines Geständnisses entbindet Sie das zwar nicht Ihrer Zeugenaussage, aber Sie haben die Gewissheit, dass auch Ihre Vertreterin persönlich im Gerichtssaal anwesend ist und ich kann während Ihrer Einvernahme auf unzulässige Fragen der Verteidigerin oder des Verteidigers reagieren.

Der Anschluss als Privatbeteiligte oder Privatbeteiligter bietet zumeist eine im Gegensatz zum Zivilverfahren kostengünstigere und schnellere Alternative, zu einem Exekutionstitel zu gelangen. Außerdem wird die Motivation der Schädigerin oder des Schädigers gefördert, zumindest einen Teil des Schadens noch während des Strafverfahrens zu berichtigen, um vom Milderungsgrund der (teilweisen) Schadenswiedergutmachung zu profitieren.