Liegenschaftsübertragungen

Ich errichte indviduell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitte Verträge (Einräumung von Fruchtgenußrecht, Wohnrecht, Veräußerungs- und Belastungsverbot, Vorkaufs- und Wiederkaufsrecht) im Zusammenhang mit der entgeltlichen oder unentgeltlichen Liegenschaftsübertragung.

Im Zuge der Vertragsabwicklung kümmere ich mich um die Einholung der erforderlichen Zustimmungserklärungen von Agrarbehörden, Grundverkehrsbehörden, Wohnbauförderung und Banken, führe die Selbstberechnung hinsichtlich Immobilienertragssteuer, Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr durch und stelle die erforderlichen Grundbuchsanträge.

Zahlungen erfolgen auf ein eigens eingerichtetes Treuhandkonto. Die Treuhandschaften werden im anwaltlichen Treuhandbuch registriert und bestehen für diese Versicherungsschutz nach den Versicherungsbedingungen der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich.