Unterhalt

Ich berate Sie in Fragen des Kindes-, Ehegatten- und eingetragenen Partnerunterhalts sowohl während aufrechter Ehe oder eingetragener Partnerschaft als auch während des Scheidungs- bzw. Auflösungsverfahrens und nach erfolgter Scheidung oder Auflösung hinsichtlich Höhe und Dauer des Unterhaltsanspruchs bzw. der Unterhaltspflicht.

Ich vertrete Sie bei der Unterhaltsdurchsetzung, der Erhöhung oder Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs oder aber bei der Abwehr derselben. Ich vertrete Sie nicht nur im Titelverfahren, sondern auch im Exekutionsverfahren zur Einbringlichmachung rückständigen oder laufenden Unterhalts oder ergreife die möglichen Abwehrmaßnahmen.

Weiters berate ich zu Fragen der Aussteuer bei geplanter Verehelichung.